internationale Erschöpfung
- internationale Erschöpfung
bis zum Inkrafttreten des Markengesetzes galt für Kennzeichenrechte (⇡ geschäftliche Bezeichnungen und ⇡ Marken) der Grundsatz internationaler ⇡ Erschöpfung, mit dem Inkrafttreten des Markengesetzes gilt für die Kennzeichnungsrechte der eingeschränkte Grundsatz der Erschöpfung in den EU-Mitgliedstaaten und des EWR (§ 24 MarkenG).
Lexikon der Economics.
2013.
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